Energieeinsparverordnung (EnEV)
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurden am 1. Januar 2016 erneut die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben und in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt.
Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wurde dabei um durchschnittlich 25 Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt.
Ferner wird in der EnEV auch berücksichtigt, welcher Energieträger verwendet wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind.
Die Nutzung regenerativer Energien bringt bei der Bilanzierung Vorteile gegenüber herkömmlichen Heizanlagen.
Bei der Ermittlung der Energiebilanz werden neben der Raumheizung und -kühlung auch die Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie
die insgesamt für den Anlagenbetrieb benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt.
Weitere Festlegungen betreffen die Luftdichtheit des Gebäudes und die Reduzierung von Wärmebrücken.
Das Gebäude unterschreitet die Vorgaben der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung aus 2016, wobei durch die Bauweise sowie nachhaltige Energieträger die
erforderlichen Werte ökologisch sinnvoll erreicht werden.
Weitere Informationen zur EnEV erhalten Sie hier:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
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